Ö4 „Änderung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2026“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, sehr geehrte Damen und Herren,
wie bei allem steigen die Kosten für die Stadt auch in der Kinderbetreuung von Jahr zu Jahr weiter an. Dies geschieht allein schon durch Tariferhöhungen für die Beschäftigten. Die Förderungen der Landesregierung decken trotz deren wichtiger Unterstützung für den Haushalt diese Kostenentwicklungen nicht vollständig ab. Die Stadt muss die Finanzierung der Kinderbetreuung und den Haushalt auch mit dieser Entwicklung weiter sicherstellen können.
Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit alle paar Jahre die Kosten und Einnahmen geprüft und durch Erhöhungen angepasst – zuletzt 2015 mit 5 % und 2024 mit 4,5 %. Mit der vorliegenden Satzungsänderung soll ein neuer Grundsatz beschlossen werden: Statt Eltern alle paar Jahre mit einem Sprung in der Gebührenhöhe zu belasten, soll eine kleinere jährliche Anpassung stattfinden. So werden Erhöhungen auf mehrere Jahre verteilt. Alle Eltern tragen gleichmäßig ihren Anteil bei und nicht nur diejenigen, die zufällig gerade dann ihre Kinder in Betreuung haben. Das sorgt für eine gerechtere Verteilung, die nicht nur einzelne Jahrgänge trifft. Zudem ist das System durch die im Voraus beschlossenen Tabellen transparent und planbar.
Soweit sind wir mit diesem neuen Grundsatz einverstanden.
Nicht einverstanden sind wir jedoch mit der geplanten Höhe der Anpassungen. Die Verwaltung schlägt 3 % jährlich über 4 Jahre vor. Das summiert sich auf über 12 % und stellt eine erhebliche Belastung dar. Familien befinden sich oft in der „Rushhour des Lebens“: Karriereaufbau, Familiengründung und teils die Pflege der eigenen Eltern fallen zusammen. In dieser Zeit sind die finanziellen Spielräume ohnehin stark angespannt.
Dazu kommen die Krisen der letzten Jahre: Die Pandemie, die Energiekrise durch den russischen Angriffskrieg, die folgende hohe Inflation und die aktuellen Unsicherheiten durch die Instabilität im Nahen Osten. Die Kosten steigen auf allen Seiten. Da sich die Löhne nicht zwangsläufig im selben Maße erhöhen, wird die geplante Erhöhung der Verwaltung zu einer zusätzlichen Last.
Daher unser Antrag:
Als Fraktion würden wir uns eine Erhöhung von 1,5 % pro Jahr wünschen (das entspräche nach 4 Jahren 6 %). Als Kompromiss schlagen wir jedoch eine jährliche Anpassung von 2 % vor. Warum 2 %? Diese Steigerung entspricht dem langfristigen Inflationsziel der EZB. Unser Vorschlag berücksichtigt damit die allgemeine Preisentwicklung, ohne die Familien überproportional zu belasten oder Reallohnzuwächse allein durch Betreuungskosten aufzuzehren. Wir beantragen daher, die Gebührentabelle auf 2 % jährlich anzupassen. Einer höheren Steigerung werden wir nicht zustimmen.
Investitionen in frühkindliche Bildung sind keine Subventionen, sondern Zukunftsinvestitionen. Sie sichern den Fachkräftestandort Ostfildern und fördern die Gleichstellung, da sie insbesondere Frauen den Verbleib im Beruf ermöglichen. Dies führt indirekt zu Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer. Die Finanzierung darf daher nicht allein unter dem Aspekt der Kostendeckung betrachtet werden. Qualitativ hochwertige Pädagogik ist der Schlüssel zur Chancengerechtigkeit.
Unser Hauptaugenmerk muss auf der Qualität und Verfügbarkeit liegen. Jede Familie braucht ein verlässliches Angebot, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Hier werden wir als Grüne Fraktion weiterhin eng mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen zusammenarbeiten.
Ein letzter Punkt zu § 5 Absatz 2 e (Kündigungstatbestand bei erhöhtem Förderbedarf): Wir haben Bedenken, dass dies den Abschied von der Inklusion vereinfachen könnte. Wir fordern die Verwaltung auf, dem Gemeinderat über Fälle zu berichten, in denen von diesem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wurde. Dies darf nur das absolut letzte Mittel bleiben.
Der Vorlage stimmen wir zu, wenn die Gebührentabelle wie beantragt auf 2 % angepasst wird. Vielen Dank.
Ö9 „Antrag der SPD vom 10.12.2025: Die Mietpreisbremse in Ostfildern- Auswirkung und Umsetzung prüfen“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, sehr geehrte Damen und Herren,
eine transparente Datenbasis ist das Fundament für einen funktionierenden Wohnungsmarkt. In Ostfildern verzeichnen wir landesweit mit die höchsten Quadratmeterpreise. Gerade in dieser angespannten Lage ist Objektivität eine Notwendigkeit.
Datum brauchen wir einen qualifizierten Mietspiegel:
• Transparenz & Einordnung: Er bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete
• Rechtssicherheit: Ein qualifizierter Mietspiegel beugt juristischen Auseinandersetzungen vor. Er schafft eine sachliche Basis und bringt Objektivität in die Debatte.
• Steuerungsinstrument: Er ist die rechtliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Mietpreisbremse und dient als unverzichtbare Datengrundlage für unsere städtebaulichen Entscheidungen und Förderprogramme.
Der Blick in die Nachbarschaft zeigt: Ostfildern ist die einzige der 44 Kommunen im Landkreis Esslingen, die noch keinen qualifizierten Mietspiegel vorweisen kann. Es wird dringend Zeit, dass wir das ändern.
Die Anfragen aus der Bürgerschaft häufen sich – sowohl von privat Vermietenden, die rechtssicher agieren wollen, als auch von Mietern, die Schutz vor Willkür suchen.
Wir nehmen die Vorlage zur Kenntnis und stellen dazu unter dem Tagesordnungspunkt Anträge zusammen mit der SPD einen Antrag im Jahr 2027 einen Mietspiegel einzuführen und entsprechend in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.