Ö07 - Vorlage 026/2026 - Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, sehr geehrte Damen und Herren,
der Bebauungsplanentwurf hat einige Anpassungen erhalten. Eine möchte ich besonders herausstellen:
Wir begrüßen es sehr, dass inzwischen sämtliche Beschränkungen für die Nutzung erneuerbarer Energien aus diesem und den gleich folgenden Bebauungsplänen verschwunden sind. Hier macht sich die Gesetzesänderung des §74 der Landesbauordnung von letztem Herbst bemerkbar. Örtliche Bauvorschriften müssen demnach die Nutzung erneuerbarer Energien zulassen. Diese neue gesetzliche Regelung wirkt sich hier nicht nur im Sinne der erneuerbaren Energien positiv aus, sondern auch im Sinne des Bürokratieabbaus durch eine Verschlankung der Vorschriften in der Satzung.
Wir hoffen, das dieses Beispiel Schule macht und in noch mehr Bebauungspläne übernommen wird.
Thorsten Hornung