Anfang Mai wurde unser Erstwähler:innen-Brief an über 1800 junge Bürger:innen in Ostfildern verschickt, die alle das erstemal bei einer Kommunalwahl wählen dürfen. Das sind alle, die vor dem 9.6.24 16 Jahre alt werden.
Hier kann man den Brief herunterladen:
Informationen zu den Adressen der Erstwähler:innen:
Es ist uns wichtig, allen jungen Menschen vor ihrer ersten Wahl unser politisches Angebot darlegen zu können. Deshalb nutzen wir das Mittel des persönlichen Briefes, um alle Erstwähler*innen über den Wahltermin und die Bedeutung von Wahlen zu informieren.
Wir verstehen, dass Ihr euch fragt, woher die Adressdaten stammen, die wir hierzu verwendet haben. Nach §50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz können vor politischen Wahlen Parteien und Wählervereinigungen die Adressen von Wahlberechtigten bekommen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage haben wir von der örtlichen Meldebehörde eine Adressliste erhalten, welche ausschließlich für die einmalige Versendung von Wahlinformationen verwendet wurde.
Wir nehmen Datenschutz ernst. Deshalb haben wir dieseDaten ausschließlich für den rechtlich vorgesehenen Zweck verwendet und haben sie im Anschluss vollständig gelöscht.
Falls Ihr dies zukünftig nicht möchtet, hat man nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz, das Recht, einer Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Wendet euch hierzu bitte direkt an eure Gemeindeverwaltung.