Es ist erfreulich, dass die Verwaltung den Rechtsanspruch auf eine
Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Klasse
nachkommen kann, sowohl mit dem bestehenden Angebot aus Hort und
Schulkindbetreuung als auch der beispielsweise im Vorherigen Punkt auf
den Weg gebrachten Ganztagsschule.
Bezüglich dem Rechtsanspruch und wie dieser künftig gestaltet werden
soll, hat die Verwaltung zusammen mit Gemeinderatsmitgliedern 14 Punkte
diskutiert, die heute in der Vorlage vorgestellt werden.
Dabei befürworten wir insbesondere die Entwicklung zu mehr
Ganztagsschulangeboten in der Stadt. Nicht nur sind diese für die Eltern
kostenfrei gegenüber anderen Formen der Ganztagsbetreuung, sie bieten
auch, wie ich in der vorherigen Stellungnahme angesprochen habe, viele
Vorteile.
Ganztagsschulen bieten mehr als nur Unterricht, sie fördern
Chancengleichheit, da sie Lernrückstände besser ausgleichen können und
es mehr Zeit für individuelle Förderung und Hausaufgabenbetreuung gibt.
Außerdem profitieren Eltern von einem vielfältigen Angebot an AGs und
Projekten und entlasten die Eltern in der Nachmittagsbetreuung und durch
die bereits in den Unterricht integrierten Hausaufgaben.
Diese Vorteile kommen insbesondere in der verbindlichen
Ganztagsschulform zur Geltung, daher befürworten wir ausdrücklich das
Ziel der Stadt, unter Punkt 5 3x8 Stunden anzustreben in verbindlicher
Form. Dies bietet die pädagogischen Vorteile der Ganztagsschule und
bietet weiterhin an zwei Tagen eine flexiblere Entscheidungsfreiheit in
der Gestaltung des familiären Nachmittags.
Auch das Ziel, unter Punkt 6 langfristig in allen Stadtteilen ein
Ganztagsbetreuungsangebot anzubieten, unterstützen wir ausdrücklich auch
unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit, dass alle Eltern von diesem
Angebot profitieren können.
Unter diesem Aspekt sehen wir daher die Entwicklung in Nellingen
zunächst nur die Erich Käster Schule in eine Ganztagsschule umzuwandeln,
kritisch. Bei Zwei-Zügigkeit ist das Angebot so limitiert, dass es nur
für die Hälfte der in Nellingen wohnenden Grundschulkindern zur
Verfügung stehen würde. Das führt dazu, dass Kinder, um an diese Schule
zu gehen, längere Schulwege quer durch Nellingen in Kauf nehmen müssen.
Auch stellen wir uns die Frage: Was, wenn alle Plätze vergeben sind? Wie
wird Eltern in Nellingen vermittelt, dass sie stattdessen auf das
kostenpflichtige Betreuungsangebot in der Halbtagsschule am Klosterhof
zurückgreifen müssen? Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer in
die Ganztagsschule kommt und wer nicht bei einer höheren Nachfrage.
Die Ganztagsschule Ruit zeigt, dass die Nachfrage nach der
Ganztagsschule weit über 50% unter den Familien liegen dürfte, die die
Erich Kästner Schule in Nellingen abdecken würde.
Wir fordern die Verwaltung auf, kreativ zu werden und zu prüfen, in
welcher Weise künftig für beide Schulen in Nellingen ein
Ganztagsschulangebot möglich werden kann. Wir wissen dies ist
bautechnisch herausfordernd in der Klosterhofschule, jedoch ergibt sich
im Umfeld vielleicht eine Möglichkeit dies dennoch möglich zu machen
wenn wirklich ernsthaft wie in Punkt 14 angestrebt regelmäßig geprüft
wird wie es möglich werden könnte.
Da es künftig schwer wird, Eltern ohne Angebot einer Ganztagsschule wie
beispielsweise künftig in Scharnhausen zu erklären, dass es dieses dort
langfristig nicht geben wird, sollte die Verwaltung das
Infrastruktur-Investitionsprogramm des Bundes in nie dagewesener Höhe im
Auge behalten. Sollten sich für Ganztagsschulen hier Mittel ergeben
sollten wir diese wahrnehmen und beispielsweise doch noch weitere
Schulen wie auch Scharnhausen kurzfristig in der Planung mit vorziehen,
denn diese Mittel sollten sie kommen werden nie wieder in der Höhe zur
Verfügung stehen. Wir sollten mit möglichen Planungen darauf vorbereitet
sein.
Zu Punkt 13 der Vorlage noch eine kurze Anmerkung. Hier ist eine “eigene
verlässliche Betreuung” missverständlich formuliert. Besser formuliert
ist es in Seite 6 in der Priorisierung im Anhang “dass bei der
Umwandlung der Lindenschule das SBBZ mitgedacht wird und möglichst ein
gemeinsames Konzept entwickelt wird”. Vielleicht möchte die Verwaltung
dies in Punkt 13 übernehmen.
Der Vorlage stimmen wir sehr gerne zu.