Die dritte der drei Vorlagen zum Haushalt beschäftigt sich mit der
Zukunft…
und wie gerne hätten wir hier eine Glaskugel, die uns sagt, was kommen
wird. Wann wird die Wirtschaft wieder steigen? Gerade heute kam die
Meldung, dass die Wirtschaft im 2. Quartal erneut schrumpft.
Wird der Zollkonflikt mit den USA unsere Wirtschaft stärker belasten?
Wird das Bundesprogramm zur Stärkung der Wirtschaft mit
Sonderabschreibungen für weitere Einnahmeausfälle der Stadt sorgen? Eine
Kompensation durch die Bundesregierung für die Kommunen ist zwar
angekündigt, aber wie diese ausfällt und wann diese kommt, ist noch
offen.
Es gibt viele Fragen, zu denen wir für die Erstellung des Haushaltes für
2026 gerne jetzt bereits eine Antwort wissen würden. Da die möglichen
Entwicklungen ungewiss sind, bleibt uns nur vorsichtig zu planen auf
Basis des bekannten und hoffen, dass sich künftig durch eine steigende
Wirtschaftslage sich die Einkommenssituation verbessert.
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage stimmen wir dem Vorschlag zu, den
Gewerbesteuersatz unverändert zu lassen.
In dieser unsicheren Situation für den Haushalt haben wir eine
zusätzliche Belastung bei der Berechnung der Grundsteuer durch die
Grundsteuerreform geschaffen.
Ziel war es, diese nach den neuen Vorgaben im Land so festzulegen, dass
sie Einkommensneutral für die Stadt ist, also weder Verluste noch
Mehreinnahmen erzeugt werden.
In unserer Stellungnahme haben wir dabei letztes Jahr angegeben, dass
diese nachkorrigiert werden muss, wenn sie nicht Einkommensneutral
ausfällt… also durch eine Absenkung bei einer zu hohen Einnahme… Das
bedeutet für uns aber auch eine Anpassung nach oben, bei größeren
Ausfällen. Dies schlägt die Verwaltung nun vor für den 01.01.2027,
nachdem nun ein Ausfall durch eine im Durschnitt versehentliche
Absenkung von fast einer halben Million Euro im Jahr.
Bei den anstehenden und laufenden Investitionen der Stadt durch
aufgestaute Sanierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich unserer Schulen
bedeutet das ein noch stärkeres Aufbrauchen der Liquiditätsreserven
sowie eine höhere Neuverschuldung mit entsprechender Zinsbelastung
künftiger Haushalte.
Der Haushalt selbst bietet wenig Kürzen Potenzial, um den Ausfall in der
Grundsteuer zu kompensieren, da alle laufenden Investitionen mit
Schwerpunkt der Bildung und Betreuung dringend notwendig sind und nicht
aufgeschoben werden können.
Wir kommen nicht um das Thema herum, dass die Grundsteuer angepasst
werden muss, um die Einnahmen-Neutralität zu erreichen.
Aus unserer Sicht ist der 01.01.2027, den die Verwaltung vorgeschlagen
hat, zu spät. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes
durch Neuverschuldung von fast einer halben Million Euro führen, die wir
uns nicht leisten können.
Wir beantragen daher den Punkt 1.2 der Vorlage auf den 01.01.2026
vorzuziehen und beauftragen die Verwaltung bis zum Herbst Vorschläge
dazu vorzustellen.
Im Rahmen der Grundsteuerreform haben uns alle aufgebrachte Emails
erreicht, von Menschen, die mehr Grundsteuer B bezahlen müssen. Die
Menschen ärgern sich über die höheren Bescheide. Das ist soweit
natürlich verständlich.
Aber eine Vielzahl an Menschen hat sich auch nicht gemeldet… diese
profitieren von der Reform und melden sich daher natürlich nicht.
Ja, es mussten viele Hauseigentümer:innen mehr bezahlen, aber dabei wird
vergessen, dass sie jahrelang rechnerisch zu wenig gezahlt haben, die
auf Werten basieren, die seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden waren.
Wir sind leider nicht in einer Situation, in der wir uns eine auch
versehentliche Steuersenkung auf Kosten von einer höheren Schuldenquote
und Zinszahlungen von morgen leisten können und die Korrektur muss daher
zeitnah vorgenommen werden.
Mit den übrigen Punkten der Vorlage und den Eckwerten sind wir
einverstanden und diese finden unsere Zustimmung.
Besonders hervorheben möchten wir noch die geplante Konzeption für
wieder anlaufenden städtischen Wohnbau. Diese begrüßen wir ausdrücklich,
da städtischer Wohnbau ein zentrales Mittel darstellen kann bei der
Bereitstellung kostengünstigen Wohnraums und beeinflusst aktiv eine
Dämpfung des Mietpreisanstiegs in der Stadt.
Ein Thema möchten wir im Zusammenhang mit den erwähnten Parkgebühren die
neukalkliert werden sollen ansprechen, das wäre auch die Gelegenheit das
Thema Parkraummanagement gleich mit zu überprüfen, als unser zentrale
Mittel zur Steuerrung des Parkraumes beispielsweise auch was Dauerparker
in Gebieten bei denen knappe Plätze vorhanden sind.